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Zweitmarkt

Immobilien- und Schiffsbeteiligungen sind für deutsche Anleger die beliebtesten geschlossenen Fonds. Die gehaltenen Anteile an Immobilienfonds bilden ein Volumen von rund € 160 Mrd. In Schiffsfonds investierten Anleger in den vergangenen 15 Jahren über € 26 Mrd. Eigenkapital.
Persönliche, wirtschaftliche und steuerliche Gründe führen dazu, dass Sie sich vorzeitig von ihren Beteiligungen trennen möchten. Wer die Laufzeit der eigenen Investition selbst bestimmen kann, genießt ein hohes Maß an Flexibilität und Unabhängigkeit.

Handelswege

Es haben sich mittlerweile verschiedene Handelswege etabliert
Zum Einen sind im Internet Handelsplattformen eingerichtet, auf denen die zu verkaufenden Anteile gelistet werden und die Angebote erworben bzw. verkauft werden können.
Zum Anderen werden den Verkaufsinteressenten auf Anfrage direkte Kaufangebote unterbreitet - das sogenannte Direktgeschäft.
Hinsichtlich der Preisfindung existieren verschiedene Möglichkeiten. Man unterscheidet drei Verfahren: das Bietverfahren, das Einheitskursverfahren und das Festpreisverfahren.
Beim Bietverfahren wird vom Verkäufer häufig ein Mindestgebot vorgegeben. Kaufinteressenten können anschließend bis zum Handelsende Gebote auf die Beteiligung abgeben. Den Zuschlag erhält das höchste Gebot.
Beim Einheitskursverfahren werden die Gebote dagegen zunächst in einem nicht öffentlichen Orderbuch gesammelt. Nach Ablauf der Handelsfrist erfolgt der Zuschlag dann zu dem Preis, der zum größtmöglichen Umsatz führt (Meistausführungsprinzip). Teilweise wurde dieses System abgeändert, indem im Internet ein öffentliches Orderbuch geführt wird und Anteilshandel bei Einigkeit direkt ausgeführt wird.
Beim Festpreisverfahren wird Verkaufsinteressenten dagegen ein zeitlich befristetes Kaufangebot für ihre Beteiligung unterbreitet.

Unterschiedsbetrag
Der so genannte Unterschiedsbetrag gibt die Differenz zwischen dem Buchwert eines Schiffes und dem Teilwert des Schiffes samt der stillen Reserven (sonstige Vermögensgegenstände) an. Er wird beim Wechsel einer Schiffsbeteiligung zur Tonnagesteuer ermittelt. Darüber hinaus wird auch bei der Finanzierung eines Schiffes durch ein Fremdwährungsdarlehen ein Unterschiedsbetrag ermittelt. In diesem Fall resultiert der Unterschiedsbetrag durch verschiedene Wechselkursverhältnisse zum Zeitpunkt der Aufnahme des Darlehens sowie zum Zeitpunkt des Wechsels zur Tonnagesteuer. Je nachdem, in welche Richtung sich die Wechselkurse dabei entwickelt haben, resultiert entweder ein positiver oder ein negativer Betrag daraus. Ein positiver Unterschiedsbetrag bewirkt eine Gewinnhinzurechnung und ein negativer Betrag eine Verlustzuweisung bei ihrer Auflösung. Bei der Veräußerung des Schiffes am Ende der vorgesehenen Laufzeit, dem Verkauf der Beteiligung eines Anlegers oder aber der Rückkehr zur normalen Gewinnermittlung muss der anteilige Unterschiedsbetrag vom jeweiligen Anleger versteuert werden. Dabei ist zu beachten, dass der Unterschiedsbetrag des Schiffes in seiner Höhe bei Wechsel zur Tonnagesteuer festgeschrieben wird, während sich ein solcher Betrag bei einem Fremdwährungsdarlehen durch die bis zur Auflösung erfolgten Tilgungen vermindert haben kann. Der gesamt zu versteuernde Betrag setzt sich in solchen Fällen aus dem Unterschiedsbetrag des Schiffes und dem noch existierenden Unterschiedsbetrag des Darlehens zusammen.